Verkehrsrecht

Thole & Breitmoser Rechtsanwälte - Seligenstadt - beraten Sie im Verkehrsrecht.

  • Verkehrsunfallrecht: Rechtliche Regulierung von Verkehrsunfällen.
  • Ordnungswidrigkeitenrecht: Zu schnell unterwegs? Geblitzt?

Zu schnell gefahren?

Verkehrsunfall – was tun!

Laut Angaben des statistischen Bundesamtes Deutschland betrug die Anzahl der zum Stichtag 01. Januar 2009 insgesamt in Deutschland zugelassen Kraftfahrzeuge 49.602.623

Im Vergleich dazu betrug die Anzahl:

- der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle im Gesamtjahr 2008: 2.280.733
- der Unfälle mit Personenschaden im Gesamtjahr 2008: 313.813

Die Anzahl der polizeilich nicht erfassten Unfälle (zumeist Bagatellschäden) dürfte kaum überschaubar sein.

Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall kann die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dienlich bzw. auch notwendig sein.

Besonders im Rahmen der Abwicklung von materiellen Schäden (Fahrzeugschäden) ergeben sich für den Geschädigten schnell wirtschaftliche Nachteile, wenn nicht umgehend finanzielle Mittel zum Schadensausgleich zur Verfügung stehen.

Zumeist ist dem rechtlichen Laien nicht bekannt welche Schäden er überhaupt bzw. gegen wen, geltend machen oder nicht geltend machen kann.

So kommen neben dem eigentlichen Reparaturschaden auch der Ersatz von z.B. Wertminderung, Bergungs-, Abschlepp- und Überführungskosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Pauschalen u.ä. in Betracht.

Im Falle erlittener Personenschäden dürfte die Durchsetzung bestehender Schadensersatzansprüchen für den Laien ebenfalls kaum praktikabel und anzuraten sein.

Daher sollten im Fall der Fälle (wenn es sich nicht wirklich um reine Bagatellen handelt / wo also der Schadensausgleich von vornherein keine Probleme bereithält) anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Ihr Sofortkontakt bei Fragen zum Verkehrsrecht: 0 61 82 – 89 580

Rechtsanwalt Max Igor Breitmoser

Verkehrsanwälte


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