Fragen zum Wettbewerbsrecht?
Ihre Anwälte im Wettbewerbsrecht
Thole & Breitmoser Rechtsanwälte beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Wettbewerbsrechts
Hierzu zählt die Beratung, Prüfung und Vertretung von:
- Marketingaktionen (Werbekampagnen aller Art, Gewinnspiele etc.)
- Einleitung und Abwehr von Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen
- Internetpräsentationen, Webshops
- Anmeldung, Durchsetzung und Schutz/Verteidigung von Marken, Kennzeichen, Gebrauchs- u. Geschmacksmustern
- Wettbewerbsverstößen
- Urheberrechten
Im Rahmen des Wettbewerbsrechts kommt es häufig zu Abmahnungen zwischen Wettbewerbern. Die Gründe, die dazu führen, sind vielfältig, wie beispielsweise Verstöße in den AGB oder bei Werbemaßnahmen, Verletzung von Pflichtangaben, wettbewerbswidrige Handlungen, wie Irreführende oder vergleichende Werbung, Verschleierung des Werbecharakters, Nachahmung etc.
Besonders häufig finden Verstöße im Zusammenhang mit markenrechtlichen Verletzungen statt, bei denen Marken, Logos oder sonstige Zeichen direkt oder indirekt benutzt werden. Dies kann häufig auch zu Abmahnungen der Abnehmer und zur Verpflichtung von Unterlassungserklärungen führen.
Wir helfen Ihnen bei der Abmahnung von Mitbewerbern, Konkurrenten, als auch bei der Abwehr. In jedem Fall sollte vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlicher Rat hinzugezogen werden.
Typische Abmahnfallen!
Auf Internetseiten von Unternehmern (z.B. Webshops, Firmenpräsentationen) kommt es immer wieder zu "wettberwerbsrechtlichen Verstößen", die sich größtenteils im Vorfeld vermeiden lassen.
Typische Abmahnfallen sind dabei u.a.:
- fehlerhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum)
- fehlende oder falsche Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
- unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- unzulässige Datenschutzregelungen
- Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
- unzulässige Verwendung von Bildern, Texten und Kennzeichen